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Zeitung: Einen Fehler umgehend korrigiert

Vorwurf an die Redaktion: Sie betreibt politischen Rufmord

In dieser Beschwerde geht es um einen Beitrag, den eine überregionale Tageszeitung gedruckt und online im Vorfeld der Bundestagswahl 2021 veröffentlicht hat. Die Redaktion befasste sich darin mit der Entscheidung des Bundeswahlausschusses zur Zulassung von Parteien zur Bundestagswahl. Dort heißt es, das „Team Todenhöfer“ habe es versäumt, die Beteiligungsanzeige von drei Mitgliedern des Bundesvorstands unterzeichnen zu lassen. Beschwerdeführer in diesem Fall ist der Gründer der im Beitrag erwähnten Partei „Team Todenhöfer – Die Gerechtigkeitspartei“. Es sei nicht richtig, wenn die Zeitung behaupte, der Bundeswahlausschuss habe das “Team Todenhöfer“ nicht zur Bundestagswahl zugelassen. Die Zulassung sei erfolgt. Das sei auch Thema in einer Pressemitteilung gewesen, die die Partei an die Zeitung geschickt habe. Die unwahre Behauptung sei ein Angriff auf die Freiheit und Fairness der Bundestagwahl. Im Ergebnis betreibe die Redaktion politischen Rufmord an der Partei. Sie verfälsche damit die Wahl. Die Redaktion stellt fest, der Beschwerdeführer verschweige, dass die Zeitung die entsprechende Formulierung umgehend klargestellt habe. Sie stellt fest, dass die Berichterstattung keine Verletzung presseethischer Grundsätze beinhalte. Die Zeitung weist auch die übrigen Vorwürfe des Beschwerdeführers als unbegründet zurück.