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„Reinrassig“ ist diskriminierend

Herkunftsbezeichnung für Fußballer überschreitet Grenzen der Meinungsfreiheit

In einer Kolumne eines Online-Sportportals setzt sich der Autor dafür ein, den erfolgreichen FC-Bayern-Mittelstürmer Mathys Tel in Deutschland einzubürgern, damit er in der Nationalmannschaft spielen kann. Eine Textpassage lautet: „Das Gute vorweg: Tel ist gar kein reinrassiger Franzose, seine Eltern stammen von der Karibik-Insel Guadeloupe, einem Übersee-Department.“ – Der Beschwerdeführer kritisiert diese Textpassage. Sie verstoße gegen die Menschenwürde und diskriminiere Franzosen mit Migrationshintergrund unter Verwendung einer der Rassenlehre angelehnten Sprache. – Der Verlag entgegnet, dass die Wortwahl „reinrassig“ für sich genommen in Deutschland aus historischen Gründen kritisch zu sehen sein möge. Aber hier werde das Adjektiv erkennbar anders gemeint verwendet, mit keinerlei Bezügen etwa zu nationalsozialistisch-rassistischem Gedankengut. Das Wort werde lediglich als Synonym für „gebürtig“ oder auch „waschecht“ eingesetzt. Nicht gemeint sei hingegen die Zugehörigkeit zu einer „Franzosen-Rasse" im Sinne einer ausgrenzenden „Rassenlehre“. Im Gegenteil: Der Autor schwärme von dem Fußballer und schlage seine Einbürgerung vor. Außerdem müsse der satirische Charakter des Artikels berücksichtigt werden. Es handele sich um eine überspitzte, aber mitnichten ausgrenzend-diskriminierend gemeinte Meinungsäußerung. Um jegliche Missverständnisse von vornherein zu vermeiden, sei die unbedachte Formulierung bereits wenige Stunden nach ihrer Publizierung geändert worden. - Der Beschwerdeausschuss beschließt einstimmig eine öffentliche Rüge wegen der Formulierung „reinrassiger Franzose“, die die Herkunft des Fußballspielers beschreibt. Seine Zuordnung zu einer Rasse stellt eine Diskriminierung dar und verletzt die Ziffer 12 des Pressekodex, nach der niemand wegen seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden darf. Die Kolumne überschreitet damit die Grenzen der Meinungsfreiheit.