Neue Feuerwehrdrohne zu undistanziert vorgestellt
Eine Fachzeitschrift für die Feuerwehr-Branche berichtet online über eine neue Erkundungsdrohne und stellt sie detailliert in positiver Weise vor. Von einer „ausgereiften Technologie“ ist die Rede. Weiter heißt es in dem Beitrag: „Mit einer Flugzeit von bis zu 68 Minuten setzt diese Drohne in ihrer Klasse Maßstäbe.“ Nach Ansicht des Beschwerdeführers hätte das Magazin den Text als Anzeige kenntlich machen müssen. Der Beitrag sei offensichtlich von einer Pressemitteilung des Drohnenherstellers abgeschrieben worden. Ohne Kennzeichnung als Anzeige sei dies eine Irreführung der Leserschaft. – Die Redaktion versichert, dass für die Veröffentlichung kein Geld geflossen sei.