Erkrankte öffentlich mit Namen genannt
Beschwerdeführerin sieht ihre Persönlichkeitsrechte massiv verletzt
In einer Lokalzeitung erscheint ein Artikel über die Arbeit des örtlichen Bürgermeisters. Dabei erwähnt die Redaktion, dass in der Verwaltung zur Zeit krankheitsbedingter Personalmangel herrsche. Mehrere städtische Bedienstete werden in diesem Zusammenhang mit ihrem vollen Namen genannt, darunter auch die Beschwerdeführerin in diesem Fall. Diese sieht in der Veröffentlichung einen Verstoß gegen Ziffer 8 des Pressekodex (Schutz der Persönlichkeit) und hier vor allem gegen Richtlinie 8.6 (Erkrankungen). Die Frau wehrt sich vor allem gegen diesen Artikel-Passus: „Die ohnehin knappe Belegschaft habe über Monate auf drei langfristig erkrankte Mitarbeiter verzichten müssen. Bauamtsleiter Ulrich Ott ist zwar wieder im Dienst, geht aber Ende des Jahres in den Ruhestand. Sein Nachfolger Michael Häuser konnte nicht von ihm eingearbeitet werden, ist ins kalte Wasser gesprungen. Nach wie vor fehlen Hauptamtsleiter Heinz-Otto Freiling und Standesbeamtin Gabriele Breese.“ Die Beschwerdeführerin sieht darin, dass sie in dem Artikel namentlich als Langzeitkranke genannt werde, eine eklatante Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts. Sie sei Angestellte, bekleide kein Wahlamt, sei nicht prominent und errege kein öffentliches Aufsehen. Sie sei somit keine Person des öffentlichen Lebens. Zudem lege sie großen Wert auf die Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte. Die Veröffentlichung ihrer Erkrankung in der Presse habe sie erschüttert. Die Redaktion nimmt Stellung und erläutert, wie es zu der Namensnennung gekommen sei. In einem Gespräch mit der Reporterin habe der Bürgermeister die Erkrankten namentlich genannt. Gleiches finde sich auch in einer Magistratsvorlage wieder, welche in einer öffentlichen Sitzung beraten worden sei. Die Redaktionsleitung bekennt, dass gleich zwei Kontrollmechanismen in diesem Fall versagt hätten. Die Namensnennung verstoße gegen ihre eigenen Grundsätze. Die Redaktion habe sich inzwischen bei der Beschwerdeführerin persönlich und schriftlich entschuldigt. Durch Schulungen wolle man Sorge tragen, dass sich derartiges nicht wiederholen werde.