Berichterstattung ist ausreichend transparent
Eine Berliner Zeitung berichtet unter der Überschrift „Schock-Bericht: Berliner Kult-Club Berghain macht dicht – was ist dran?“ unter Berufung auf Medienberichte über Aussagen eines nicht namentlich genannten „Insiders“, wonach der in der Überschrift genannte Club demnächst schließen soll. Der Beschwerdeführer wirft der Zeitung vor, mit diesem Bericht Gerüchte über eine vermeintliche Schließung des Clubs zu verbreiten. Das sei presseethisch nicht in Ordnung. An den Gerüchten, so der Beschwerdeführer, sei nichts dran. Die Betreiber des Clubs und sogar die genannte Quelle der Redaktion hätten unverzüglich dementiert, dass das Berghain schließe. Die Zeitung nimmt zu der Beschwerde nicht Stellung.