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Ein massiver Interessenkonflikt

Zeitung lässt einen freien Mitarbeiter mit Doppelfunktion berichten

Eine Regionalzeitung berichtet über den Sachstand zu einer im Verbreitungsgebiet geplanten Windkraftanlage. Detailliert berichtet die Redaktion über Bedenken des Beschwerdeführers gegen die Anlage. Dieser wendet sich mit seiner Kritik an dem Beitrag an den Presserat. Er sieht seinen Persönlichkeitsschutz missachtet. Der Artikel sei negativ, irreführend und ehrverletzend. Der Autor habe ihn im Juli 2019 auf seiner nichtöffentlichen, nur der zuständigen Kreisverwaltung vorliegenden Telefonnummer angerufen. Zunächst habe er – der Beschwerdeführer – sich auf ein Gespräch mit dem Autor eingelassen. Als sich ernste Zweifel über Identität und Absichten des Autors ergeben hätten, habe er die Benutzung der im Vertrauen gegebenen Informationen verboten und das Gespräch abgebrochen. In der Folge habe er in öffentlich zugänglichen Quellen recherchiert und herausgefunden, dass der Autor Mitglied der Grünen in dem Gemeinderat sei, auf dessen Gemarkung der Windpark entstehen solle. Der Mann sei auch als Journalist für die für die Planung zuständigen Stadtwerke tätig. Diese hätten den Zuschlag für den Bau der Windparkanlage bekommen. Der Beschwerdeführer stellt fest, durch die vielfältigen politischen und wirtschaftlichen Tätigkeiten des Autors ergäben sich konkrete Hinweise auf Interessenkollisionen mit der journalistischen Tätigkeit. Der geschäftsführende Redakteur der Zeitung teilt mit, der Autor schreibe als freier Journalist für mehrere Zeitungen. Es sei dessen Sache, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Der Beschwerdeführer habe der Redaktion eine Gegendarstellung geschickt, die aus 2000 Zeichen bestanden habe. Darin habe er keine einzige Tatsachenbehauptung des kritisierten Artikels widerlegt. Sowohl inhaltlich als auch aus formalen Gründen sei das Gegendarstellungsersuchen abzulehnen gewesen. Dies habe die Redaktion dem Beschwerdeführer mitgeteilt.