Werbung in eine Beilage „eingestreut“
Eine Regionalzeitung überschreitet die Grenze zur Schleichwerbung
Eine Regionalzeitung veröffentlicht eine Beilage zu wirtschaftlichen Themen im Verbreitungsgebiet. Ein Leser der Zeitung kritisiert, dass in die Beilage mindestens drei Werbe-Artikel „eingestreut“ worden seien, die für den Normal-Leser nicht als Werbung erkennbar seien. Der Chefredakteur der Zeitung berichtet, die viermal im Jahr erscheinende Beilage begleite seit mehreren Jahren die städtebauliche Sanierung im Süden des Verlagsortes. In dieser einstigen Keimzelle der Stadt seien in den vergangenen Jahren mit Hilfe von Städtebaufördermitteln von Bund und Land, sowie Geldern aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) eine Fülle von Strukturmaßnahmen und sozialen Projekten der öffentlichen Hand und von Privatleuten unterstützt worden. Unmittelbar mit der Sanierung bzw. Projektförderung zusammenhängende Vorhaben würden im Rahmen einer Anzeige vom Sanierungsträger präsentiert. Bei den vom Beschwerdeführer kritisierten Beiträgen handele sich nicht um „Werbeartikel“, auch wenn die vorgestellten Unternehmen tatsächlich eine Anzeige in der Beilage geschaltet hätten. Einen Verstoß gegen den Pressekodex vermag der Chefredakteur nicht zu erkennen.