Mit kompliziertem Sozialrechtsthema überfordert?
Schicksal und Nöte einer Familie am unteren Ende der Gesellschaft
„Job gefunden, in Hartz IV geblieben“ titelt ein Nachrichtenmagazin online. Im Beitrag geht es um das Thema Armut trotz Vollzeitarbeit. In einer Videoreportage berichtet eine alleinerziehende Mutter aus Berlin-Marzahn, dass sie trotz ihrer Vollzeitstelle als Buchhalterin mit Hartz IV aufstocken müsse. Ein Leser des Magazins sieht in der Berichterstattung Verstöße gegen die Ziffern 2 (Journalistische Sorgfaltspflicht) und 3 (Richtigstellung). Seine Beschwerde richte sich gegen das Zitat „Das Einkommen ist gleichgeblieben, hat sich nichts geändert, nur dass jetzt der Großteil aus einer bezahlten Arbeit kommt. Und auch gegen die Überschrift. Der Beschwerdeführer führt ausführlich die Argumente auf, mit denen er der Redaktion eine falsche Berichterstattung nachweisen will. Er vertritt die Meinung, dass die Redaktion mit diesem Sozialrechtsthema etwas überfordert sein dürfte. Sie sei aber nach Ziffer 2 des Kodex verpflichtet, die wesentlichen Grundzüge der Rechtslage zu recherchieren, weil es die Kernaussage des Videos betreffe. Die Rechtsvertretung des Magazins meint, der Beschwerdeführer verkenne, dass es sich bei dem fraglichen Videobeitrag nicht um eine Darstellung des deutschen Sozialhilfesystems oder gar um eine sozialrechtliche Abhandlung handele, sondern um eine Sozialreportage, die das Schicksal und die Nöte einer Familie am unteren Ende der Gesellschaft zeige. Für die porträtierte Familie sei es schlicht ein Fakt, dass sie das Familieneinkommen trotz der Aufnahme einer regulären Erwerbstätigkeit der Mutter weiter mit Hartz IV aufstockt.