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Kinder in „genüsslicher Nahaufnahme“ gezeigt

Rechtsvertretung des Verlages beruft sich auf andere Medien

Die Online-Version einer Boulevardzeitung berichtet über einen Vorfall in einer US-amerikanischen Kindertagesstätte. Unter der Überschrift „Halloween in Kita: Betreuer erschrecken Kinder mit Maske“ zeigt die Redaktion ein Video, in dem Erzieherinnen mit Halloween-Masken Kinder erschrecken und auch nicht ablassen, als diese schreien und weinen. Zu sehen sind die verängstigten Kinder, die ohne Verfremdung gezeigt werden. Die Redaktion teilt mit, dass die Polizei Ermittlungen aufgenommen habe. Die Erzieherinnen seien entlassen worden. Der Beschwerdeführer kritisiert, dass verängstigte Kinder „in genüsslicher Nahaufnahme“ gezeigt würden. Er spricht von einem Griff „in die unterste Schublade sensationsgeiler Berichterstattung“. Offensichtlich pfeife die Zeitung auf die selbst gegebenen Regeln ihres Berufsstandes als auch auf die Menschenwürde der hilflosen Kinder. Die Rechtsvertretung des Verlages beruft sich auf die Berichterstattung in anderen Medien. Vor diesem Hintergrund könne es nicht presseunethisch gewesen sein, dass auch diese Zeitung das Video ohne Anonymisierungsbearbeitung veröffentlicht habe.