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„Großer Fehler und glatte Fehlbesetzung“

Laut Regionalzeitung „Dicke Luft in der Autostadt Wolfsburg“

„Dicke Luft in der Autostadt Wolfsburg“ - so überschreibt eine Regionalzeitung einen Artikel, in dem es um einen zwischen den drei Geschäftsführern des Freizeitparks „Autostadt Wolfsburg“ schwelenden Streit geht. Laut Zeitung werde über die Abberufung der Frau im Dreiergremium diskutiert. Die Zeitung berichtet von Äußerungen von Insidern, wonach die Berufung der Frau „ein großer Fehler und eine glatte Fehlbesetzung“ gewesen sei. Die Insider sprechen der Frau die Fähigkeiten für ihr Amt ab, das sie wohl nur ihrem guten Draht zum Vorstandsvorsitzenden verdanke. Der Beschwerdeführer sieht die Ziffer 2 des Pressekodex (Sorgfaltspflicht) verletzt. Er kritisiert vor allem die nach seiner Ansicht gegebene Unausgewogenheit der Berichterstattung zu Lasten der Frau. Die Zeitung lasse die Angegriffene nicht zu Wort kommen. Der Unternehmensbereich Recht nimmt zu der Beschwerde Stellung. Der Artikel greife einen Konflikt innerhalb der Geschäftsführung der Autostadt auf. Er weist darauf hin, dass die Vorstandsfrau mittlerweile aus der Geschäftsführung abberufen worden sei. Die Redaktion habe, nachdem sie von den Vorkommnissen im Konzern erfahren habe, ein halbes Jahr lang recherchiert, bevor sie sich mit dem Fall an die Öffentlichkeit gewandt habe.