„Bericht hetzerisch und rassistisch motiviert“
DRK-Kräfte sollen angeblich im Asylbewerberheim Schutzwesten tragen
Eine Boulevardzeitung berichtet über die Anschaffung von Schutzwesten durch das Rote Kreuz in einer Stadt in Sachsen. Überschrift: „Sanitäter tragen schon Schutzwesten“; Dachzeile: „Aus Angst vor Attacken im Asyl-Hotel“. Im Vorspann des Textes heißt es: „Jetzt müssen sich schon unsere Sanitäter wie Spezialeinheiten der Polizei schützen!“ Der örtliche DRK-Chef habe dem Autor des Beitrages gesagt, aufgrund von Übergriffen in der Vergangenheit habe man sich dazu entschieden. Dem Text beigestellt ist das Foto eines Hotels, das jetzt als Asylbewerber-Heim dient. Die Zeitung zeigt auch das am Hoteleingang befindliche Schild mit dem Namen des Hotels (garniert mit vier Sternen). Einer von mehreren Beschwerdeführern aus dem Leserkreis der Zeitung spricht von unwahren Behauptungen gegen Asylbewerber. Das sei ein Versuch der Redaktion, die Leser gegen Asylbewerber aufzuhetzen. Die Kommentare zum Beitrag ließen vermuten, dass viele Nutzer der Berichterstattung Glauben schenken. Ein weiterer Beschwerdeführer meint, der Sachverhalt werde so dargestellt, dass die Asylbewerber der Grund für die Anschaffung von Schutzwesten seien. Das sei aber falsch. Im Hinblick auf gewaltsame Übergriffe auf Asylbewerber und deren Unterkünfte sei die Berichterstattung unverantwortlich. Ein weiterer Beschwerdeführer moniert, Überschrift und Artikel stellten einen Zusammenhang her, der so nie existiert habe. Bei einfachster Recherche werde klar, wie infam, hetzerisch und rassistisch motiviert dieser Artikel sei. Ein anderer Leser spricht davon, dass die Zeitung den Eindruck erweckt, bei den Flüchtlingen handele es sich per se um Kriminelle. Ein anderer Leser legt eigene Rechercheergebnisse vor. Die ließen kaum Zweifel daran, dass die zentrale Artikelaussage unwahr und offensichtlich in verleumderischer Absicht verbreitet worden sei. Er stört sich auch daran, dass bei der Unterkunft suggeriert werde, es handele sich um ein Vier-Sterne-Hotel. Nach Auskunft des Landratsamtes sei das Gebäude ein „Boardinghouse ohne Vier-Sterne-Status“. Die Rechtsvertretung der Zeitung hält deren Berichterstattung für korrekt und sieht keinen Verstoß gegen den Pressekodex. Insbesondere könne von einer unwahren, hetzerischen und rassistisch motivierten Berichterstattung keine Rede sein. Der Redaktion lägen eidesstattliche Versicherungen von zwei Rettungskräften des Roten Kreuzes vor. Danach seien die DRK-Leute bei Einsätzen im Asylbewerberheim, dem so genannten Spreehotel, gehalten, die eigens angeschafften Schutzwesten zu tragen. Die Redaktion habe auch bei der Polizei recherchiert. Nach deren Auskunft habe es mehr als zwanzig Vorfälle im Heim gegeben. Dabei sei von Sachbeschädigungen, Körperverletzungen und Beleidigungen die Rede gewesen. Auslöser seien meist Streitigkeiten zwischen überwiegend alkoholisierten Bewohnern. Sie seien zum Teil von verbalen Äußerungen in Handgreiflichkeiten umgeschlagen. Die Redaktion hat sich mittlerweile entschlossen, die Kommentarfunktion zu entfernen. Dass unter anderem die sächsische NPD den Beitrag auf ihrer Facebook-Seite aufgegriffen habe, könne der Zeitung nicht angelastet werden.