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Gegen Gendersprache und queere Reisetipps

Eine Reisezeitschrift veröffentlicht die Mail eines Abonnenten als Leserbrief. Darin beschwert sich der Leser über die Ankündigung der Redaktion, Reiseberichte künftig um Informationen für „queeres Reisen“ zu ergänzen. Das sei „völlig daneben“. „Schwule und Lesben bestehen bei jeder Gelegenheit auf Gleichbehandlung und lassen dennoch keine Gelegenheit aus, sich in den Mittelpunkt zu stellen und ihre sexuelle Ausrichtung plakativ darzustellen.“ Außerdem beklagt sich der Leser darüber, dass die Redaktion neuerdings „die völlig schwachsinnige und idiotische Gendersprache“ verwende. „Das ist ein Verbrechen an der Sprache.“ Hinzu komme, dass die Zeitschrift „inhaltlich von Ausgabe zu Ausgabe schwächer“ werde. „Beiträge werden nicht journalistisch aufgearbeitet, laienhaft geschriebene Reiseerzählungen im Schulaufsatzstil bestimmen die Inhalte.“ Die Zuschrift endet mit einer Abo-Kündigung zum nächsten Termin. In einer ausführlichen Anmerkung unter dem Leserbrief bedauert die Redaktion unter anderem, „wie man sich so vehement neuen, anderen, vielleicht auch unbequemen Sichtweisen versperren kann“. Beschwerdeführer ist der Verfasser der Zuschrift. Er bezeichnet seine Mail als Abo-Kündigungsschreiben, das eindeutig als solches zu erkennen gewesen sei. Er habe niemals einer Veröffentlichung als Leserbrief zugestimmt. Die Chefredaktion hätte ihn auf den beabsichtigten Abdruck hinweisen und um Freigabe bitten müssen. Außerdem habe die Redaktion gegen das Urheberrecht verstoßen, denn sie habe sein Schreiben nicht vollständig wiedergegeben, obwohl die Leserbriefspalte keinen entsprechenden „Kürzungsvorbehalt“ enthalte. Ferner handele es sich bei der Anmerkung der Redaktion um Schmähkritik. Die Zeitschrift weist die Vorwürfe zurück.