Entscheidungen finden

„Hereinspaziert!“ ist keine Schleichwerbung

Zeitung stellt online das Gastspiel eines Zirkus in Kleinstadt vor

Die Online-Ausgabe einer Regionalzeitung titelt „Hereinspaziert! Hereinspaziert“ und weist mit dieser Überschrift auf ein bevorstehendes Zirkus-Gastspiel hin. Der Zirkus wird vorgestellt und sein Programm positiv beschrieben. Eine Leserin der Zeitung weist darauf hin, dass der Beitrag starke Ähnlichkeiten zu Artikeln in anderen Zeitungen aufweise. Sie vermute daher, dass er auf einer Pressemitteilung des Zirkus beruhe. Somit handele es sich bei der Veröffentlichung offensichtlich um Schleichwerbung. Der Chefredakteur der Zeitung widerspricht dem Vorwurf. Die Veranstaltung – Zirkus in einer Kleinstadt – sei von öffentlichem Interesse. Auch sei der Text nicht von dritter Seite bezahlt worden. Im Gegensatz zu den von der Beschwerdeführerin angeführten „ähnlichen Artikeln“ relativiere seine Zeitung die Aussagen mit Formulierungen wie „nach eigenen Angaben“ und „die Friesen und Andalusier wollen.…beeindrucken.“ Dass die Redaktion sich bei der Veröffentlichung auf eine Pressemitteilung stütze, liege bei einer Vorberichterstattung auf der Hand, da sie die Vorstellung noch nicht selbst habe besuchen können. Auch könnten gleiche Programmnummern nicht unterschiedlich beschrieben werden, bloß weil sie in unterschiedlichen Städten aufgeführt würden.