„Vergewaltigungs-Trophäen“ veröffentlicht
Mutmaßlicher Täter macht von seinen Verbrechen 94 Selfies
„Vergewaltiger will alles gestehen“ titelt eine Boulevardzeitung gedruckt und online. Es geht um ein Strafverfahren gegen einen jungen Mann, dem die Vergewaltigung eines 14-jährigen Mädchens und einer 20-jährigen Frau vorgeworfen wird. Wie die Zeitung berichtet, habe die Staatsanwaltschaft die Beweise für die Verbrechen auf dem Handy des mutmaßlichen Täters gefunden. Dieser habe sich damit vor und während der Vergewaltigungen fotografiert. Den Artikeln ist ein Foto beigestellt, das während einer der Taten entstanden ist. Es zeigt den hinter seinem Opfer stehenden Mann, dessen Kopf er mit der rechten Hand festhält. Das Gesicht des Opfers ist auf dem veröffentlichten Foto verfremdet. Nach Auffassung einer Leserin der Zeitung verletzt das Foto die Würde des Opfers trotz der Gesichtsverfremdung. Im schlimmsten Fall sei die Berichterstattung ein Ansporn für Nachahmer, wenn „Vergewaltigungs-Trophäen“ veröffentlicht würden. Die Zeitung mache sich durch diese Art der Berichterstattung zum Werkzeug von Verbrechern. Da das Foto in der gedruckten Ausgabe auf der Titelseite veröffentlicht worden sei, verstoße die Zeitung auch gegen Richtlinie 11.1 des Pressekodex, da Kinder, Jugendliche und Frauen zufällig und ungewollt mit der Gewalttat konfrontiert würden. Außerdem zeige die Zeitung das Bild eines leidenden Menschen, das für die Öffentlichkeit überflüssig sei. Nach Auffassung der Rechtsvertretung der Zeitung sei durch die Verfremdung des Fotos eine Identifizierung des Opfers nicht möglich. Damit sei eine Verletzung seiner Würde nicht möglich. Es sei unmöglich, dem Auftrag der Presse nachzukommen, über Straftaten zu berichten, wenn die Redaktion auf die Veröffentlichung des Selfies hätte verzichten müssen. Die Besonderheit dieses Falles liege gerade darin, dass der Täter seine Verbrechen selbst dokumentiert habe. Die Zeitung habe nur eines der 94 vom Täter gemachten Selfies wiedergegeben.