Unfallopfer identifizierbar dargestellt
Junge Frau stirbt bei missglücktem Bungee-Sprung in Kolumbien
Eine Boulevardzeitung veröffentlicht online einen Beitrag unter der Überschrift „Frau springt ohne Bungee-Seil von 50-Meter-Brücke – tot“. Im Bericht über den tödlichen Unfall in Kolumbien wird der volle Name des Opfers genannt. Die Zeitung zeigt außerdem mehrere Fotos der Frau, die sie offenbar dem privaten Facebook-Account der Kolumbianerin entnommen hat. Ein Leser der Zeitung sieht die Persönlichkeitsrechte der jungen Frau „auf krasse Art und Weise“ verletzt. Er geht davon aus, dass eine Einwilligung von Entscheidungsbefugten zur Veröffentlichung der Fotos nicht vorgelegen habe. Die Rechtsabteilung des Verlages verweist auf eine Stellungnahme der Redaktion. Danach passierte das Unglück in aller Öffentlichkeit und unter besonders tragischen Umständen. Zu dem Sprung mit tödlichem Ausgang sei es gekommen, weil die Frau das beim Bungee-Springen übliche Signal fehlgedeutet habe. Eine kurze Recherche bei Google ergebe einmal den Namen der Frau, die zudem mehrfach unverpixelt im Bild gezeigt werde. Die Redaktion habe die Fotos und den Bericht nicht archiviert. Die Rechtsabteilung merkt an, die Familie und der Bürgermeister des kolumbianischen Ortes hätten der Verunglückten in Wort und Bild und in aller Öffentlichkeit gedacht. Sie hätten dies bewusst unter Verzicht auf den Opferschutz getan. Die Zeitung habe daher von einer Einwilligung der Angehörigen zur Veröffentlichung persönlicher Details ausgehen können.