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Namensnennung gefährdet Resozialisierung

Neue Identität des Kindsmörders Magnus Gäfgen offenbart

„Gäfgen fordert Freiheit: Entscheidung noch dieses Jahr“ - unter dieser Überschrift berichtet eine Regionalzeitung online über den Antrag auf Strafaussetzung zur Bewährung des im Juli 2003 wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilten Magnus Gäfgen. Die Zeitung schreibt: „Dass der Kindsmörder seit 2014 offiziell nicht mehr Magnus Gäfgen heißt, sondern Thomas Lukas Olsen, sei hier der Vollständigkeit halber angemerkt. Die Namensnennung soll seiner Resozialisierung dienen.“ Ein Leser der Zeitung wendet sich mit einer Beschwerde an den Presserat. Er sieht einen Verstoß gegen den Pressekodex, Richtlinie 8.1, Absatz 3. Danach sollen im Fall der Berichterstattung über ein zurückliegendes Strafverfahren im Interesse der Resozialisierung in der Regel Namensnennung und Fotoveröffentlichung des Täters unterbleiben. Das Resozialisierungsinteresse wiegt nach Richtlinie 8.1, Absatz 3, umso schwerer, je weiter eine Verurteilung zurückliegt. Der Beschwerdeführer kritisiert, dass die Zeitung sowohl den ursprünglichen als auch den späteren Namen des Verurteilten nennt. Es sei besonders auffallend, dass der Autor des Beitrags explizit darauf hinweist, dass der neue Name der Resozialisierung dienen solle. Er nenne ihn aber trotzdem. Der Chefredakteur der Zeitung berichtet, der Mord an dem Frankfurter Bankierssohn Jakob von Metzler sei auch heute noch im Bewusstsein der Frankfurter präsent. Auch habe der Umgang mit dem damaligen Angeklagten durch den ehemaligen Vizepräsidenten der Frankfurter Polizei eine Kontroverse ausgelöst. Dabei sei es um die Androhung staatlicher Gewalt zur Rettung eines Menschenlebens gegangen. Die Zeitung – so der Chefredakteur weiter – gehe davon aus, dass die Nennung des neuen Namens aufgrund des weiterhin bestehenden, erheblichen öffentlichen Interesses gerade an der Person des Täters zulässig sei. Zudem seien der alte und der neue Name des Kindermörders in vielen Medien vollständig genannt worden und somit seit langer Zeit öffentlich bekannt. Die Redaktion halte die Nennung der Namen nach wie vor für zulässig. Dennoch habe sie als Zeichen des Entgegenkommens den neuen Namen aus dem Online-Beitrag gelöscht.