Es fehlt an journalistischer Distanz
Zeitschrift lässt im Interview Firmenvertreter ihre Produkte anpreisen
Ein Wochenmagazin veröffentlicht gedruckt und online ein Interview mit zwei Vertretern eines Herstellers von Pflegeprodukten. Die Interviewten bekommen Gelegenheit, die eigene Produktpalette vorzustellen und anzupreisen. Die Fragenden legen den Firmenvertretern faktisch werbende Antworten in den Mund. Das vierseitige Interview ist mit Abbildungen von Produkten des Herstellers illustriert. In den Bildunterschriften sind werbende Aussagen enthalten. Unter dem Interview verweist die Redaktion auf die Homepage des Unternehmens. Ein Leser des Magazins sieht einen Verstoß gegen Ziffer 7, Richtlinie 7.1 und 7.2, des Pressekodex. Er vermutet, dass es sich offensichtlich um einen werblichen und möglicherweise sogar bezahlten Artikel für die beschriebenen und abgebildeten Produkte handele. Der Verlagsleiter des Blattes antwortet auf die Beschwerde. Er stellt fest, dass es sich bei dem beanstandeten Artikel nicht um eine bezahlte Veröffentlichung handele. Es habe auch keine sonstigen Gegenleistungen gegeben. Er spricht von einem Alleinstellungsmerkmal der im Beitrag vorgestellten Produkte. Der Verlagsleiter spricht von einer besonderen unternehmerischen Leistung und ihrer Weiterentwicklung. Er hält das Interview für einen zulässigen redaktionellen Beitrag von öffentlichem Interesse. Die Autorin versichert, dass es sich bei dem Artikel nicht um ein bezahltes Interview handele und somit kein Verstoß gegen den Pressekodex vorliege.