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Zu Unrecht an den Pranger gestellt

Vorwürfe gegen afghanischen Flüchtling basieren auf Verwechslung

„Flüchtling bedroht seine Ehefrau“ - so überschreibt eine Regionalzeitung den Bericht über einen Fall von Gewalt in der Ehe. Ein afghanischer Flüchtling, der 2015 nach Deutschland gekommen und seitdem immer wieder durch Gewalt gegen seine Ehefrau aufgefallen sei, mache den Behörden das Leben schwer. Die Liste der Anzeigen gegen Said-Esmatullah R. sei lang. Dreizehnmal in zwei Jahren sei die Polizei wegen des 34-Jährigen im Übergangswohnheim angerückt. Dort habe der Mann immer wieder seine Frau bedroht, körperlich misshandelt und drangsaliert. Ihre vorsichtige Hinwendung zum – in den Augen des Mannes – dekadenten westlichen Lebensstil sei dem gläubigen Moslem ein Dorn im Auge. Als sie schließlich das Kopftuch abgelegt habe, sei die Lage eskaliert. Wie die Zeitung berichtet, sei die Polizei relativ machtlos. Diese nehme jeweils die Anzeigen auf und machte die sogenannte Gefährderansprache. „Eine Handhabe, den Mann in Gewahrsam zu nehmen, haben wir nicht“, sage ein Polizeisprecher. Herr des Verfahrens sei die Staatsanwaltschaft. Die für die Flüchtlingsunterbringung und -betreuung zuständige Sozialdezernentin gebe sich der Redaktion zufolge rigoroser: „Meiner Ansicht nach gehört der Mann so schnell wie möglich hinter Gitter!“ Für sie sei der Afghane eine tickende Zeitbombe. Der Beschwerdeführer – ein Geistlicher – sieht in der Berichterstattung zahlreiche falsche Tatsachenbehauptungen. Die Autorin habe mit einer Bekannten der Ehefrau gesprochen und dabei deren Geschichte erfahren. Die Zeitung nenne den eher seltenen Vornamen des Ehemannes. Er werde auch durch die Nennung als afghanischer Flüchtling verleumdet. Die Journalistin habe die einfachsten Regeln der journalistischen Sorgfalt verletzt und keinerlei Gegenrecherche betrieben. Der Pfarrer nennt einige Beispiele als Grundlage seiner Kritik. Die Familie von Herrn R. habe niemals an dem Ort gewohnt, den die Autorin genannt habe. Ein Anruf bei der Heimleitung hätte gereicht, um dies zu erfahren. Entsprechend sei die Polizei dort nie angerückt. Herr R. sei kein gläubiger Moslem, sondern engagierter Christ. Bei Besuchen der ganzen Familie in der Gemeinde habe die Frau nie ein Kopftuch getragen. Nach Auskunft der Heimleitung ist R. nie negativ aufgefallen. Die Sozialdezernentin habe sich mittlerweile bei Herrn R. für ihre Äußerung entschuldigt und von einer Verwechslung gesprochen. Die Chefredaktion der Zeitung lässt die Autorin auf die Beschwerde antworten. Danach hat sie in dem Fall gründlich recherchiert. Sie bleibt bei ihrer Darstellung, die sich auch auf Behördeninformationen stütze. Der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft habe den Eingang mehrerer Strafanzeigen gegen R. bestätigt. Bei einer Diskussion habe sich eine Mitarbeiterin der Sozialdezernentin zu Wort gemeldet. Nach ihrer Darstellung sei die Stellungnahme der Dezernentin auf eine Verwechslung zurückzuführen.