Maßregelvollzug darf als „Psycho-Knast“ bezeichnet werden
Unter der Überschrift „Brutaler Straftäter aus Psycho-Knast ausgebrochen“ berichtet eine Boulevardzeitung online darüber, dass ein Verbrecher aus dem Maßregelvollzug eines Klinikums „abgehauen“ sei und dass jetzt nach ihm gefahndet werde. „Unfassbar: Dem Straftäter gelang bereits am 9. August die Flucht. Doch erst jetzt, 14 Tage später, hielten die Behörden es für nötig, die Öffentlichkeit zu warnen. Wie konnte der Mann entkommen? Der kranke Kriminelle entwischte seinen Bewachern bei einem begleiteten Ausgang in den nahegelegenen Wald.“ - Der Presserat erhält dazu drei Beschwerden: von dem betroffenen Klinikum, von einem Landeskrankenhaus sowie vom Landesministerium für Wissenschaft und Gesundheit. Nach ihrer Auffassung wirkt der Artikel stigmatisierend, ausgrenzend und diskriminierend. Damit werde Stimmung gegen psychisch erkrankte Menschen gemacht und ihnen Schaden zugefügt. Im Einzelnen wird die Wortwahl kritisiert: Der Maßregelvollzug sei kein „Psycho-Knast“, und die Beschäftigten seien keine „Bewacher“. Der Patient sei auch nicht „ausgebrochen“, einen Alarm habe es nicht gegeben. Die Wahrnehmung von Menschen mit psychischen Erkrankungen werde durch eine solche Berichterstattung verfälscht und negativ beeinflusst. Dadurch werde deren Bereitschaft eingeschränkt, frühzeitig Hilfe in Anspruch zu nehmen. - Nach Ansicht der Zeitung beziehen sich die Beschwerden vor allem auf Geschmacksfragen.