Unverfälschtes Foto nach dem Geständnis
Unverfälschtes Foto nach dem Geständnis
„Das ist der Prostituierten-Mörder von Nürnberg“ - unter dieser Überschrift berichtet eine Boulevardzeitung online über die Festnahme eines 21-jährigen Mannes, der im Verdacht steht, zwei Prostituierte ermordet zu haben. Dem Artikel beigestellt ist ein von Facebook stammendes Foto des Verdächtigen. Sein Gesicht ist mit einem Augenbalken unkenntlich gemacht. Der Mann wird als Felix R. bezeichnet. Einen Tag später berichtet die Zeitung, dass der Tatverdächtige die beiden Morde gestanden habe. Die Redaktion veröffentlicht das Foto erneut, aber diesmal ohne Augenbalken. Ein anonymer Beschwerdeführer kritisiert ein unzulässiges Herunterladen des Fotos von Facebook und eine Urheberrechtsverletzung durch die Veröffentlichung. Außerdem werde der Persönlichkeitsschutz des Verdächtigen verletzt, da er identifizierbar sei. Es bestehe kein Informationsinteresse der Öffentlichkeit, das die identifizierende Darstellung rechtfertigen könnte. Der Chefredakteur der Zeitung nimmt zu der Beschwerde Stellung. Nach seiner Meinung ist die Berichterstattung über einen Mann, der mindestens zwei Frauen ermordet habe, nach wie vor in Untersuchungshaft sitze und – dies sei entscheidend – die Taten gestanden habe, nicht zu beanstanden.