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Rätsel um den Namen eines Fußballers

Boulevardzeitung hat zulässige Verdachtsberichterstattung betrieben

Eine Boulevardzeitung berichtet online unter der Überschrift „Spielt HSV-Profi Jatta mit falscher Identität?“ über einen Fußballer aus Gambia, der 2015 unter den Namen Bakery Jatta nach Deutschland eingereist war und dabei den 6. Juni 1998 als sein Geburtsdatum angegeben hatte. Laut Recherchen der Redaktion heiße der Spieler Bakary Daffeh und sei bereits am 6. November 1995 geboren worden. Die Angabe seines richtigen Namen und seines Geburtsdatums hätte das Verfahren um eine Aufenthaltsgenehmigung erschwert. Der HSV kommt im Bericht zu Wort. Ein Club-Vertreter erläutert, dass ihm der gültige Reisepass Jattas inklusive Aufenthaltsgenehmigung vorliege und man ihn als Spieler und als Menschen schätze. Zwei Leser der Zeitung sehen eine Verdachtsberichterstattung, die nur auf Indizien beruhe bzw. falsch sei. Der Spieler werde in Misskredit gebracht. Er werde in seiner Menschenwürde verletzt. Es werde Hass gegen Flüchtlinge geschürt. Die Redaktion teilt mit, man habe sich zu einer Berichterstattung entschieden, weil die Zweifel an der Identität des Spielers offensichtlich gewesen seien. In Anbetracht eines Fußball-Profis, der jede Woche live im Fernsehen zu sehen sei, gebe es ein besonders öffentliches Interesse. Sollte „Jatta“ nicht „Daffeh“ sein, wäre es einfach gewesen, dies im Gespräch mit der Redaktion zu belegen. Daran habe aber offenbar kein Interesse bestanden. Nur ein Reisepass, der im Flüchtlingschaos 2015 wie auch immer beschafft sein könnte, reiche definitiv nicht als Beweis.