Solle Karl Lauterbach entführt werden?
Verantwortlichkeit der Redaktion für User-Kommentar nicht gegeben
Ein Nachrichtenmagazin veröffentlicht online den Kommentar eines Nutzers zu einem Artikel unter der Überschrift „Warum Karl Lauterbach von Israel schwärmt“. Der User äußert darin die Auffassung, dass man Lauterbach kidnappen und zu einer Informationsreise nach Schweden zwingen sollte. Der Beschwerdeführer weist darauf hin, dass es einen realen Plan gegeben habe, Karl Lauterbach zu entführen. Vor diesem Hintergrund stelle der Userbeitrag eine Verletzung der Menschenwürde und des Persönlichkeitsschutzes (Opferschutz) des Ministers dar. Der Beschwerdeführer berichtet, er habe das Magazin auf seine Verantwortung für Nutzerbeiträge nach Richtlinie 2.7 des Pressekodex aufmerksam gemacht. Der Kommentar sei jedoch nicht entfernt worden. Das Justiziariat des Nachrichtenmagazins teilt mit, dass nach Richtlinie 2.7 eine direkte Verantwortlichkeit der Redaktion für die Veröffentlichung des User-Kommentars nicht gegeben gewesen sei. Dennoch habe sich die Redaktion entschlossen, den Kommentar zu löschen. Begründung: Sie habe ihn als Verstoß gegen die engeren Grenzen der eigenen Etikette gewertet, auch wenn er weder gegen Ziffer 1 (Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde) noch Richtlinie 8.2 (Schutz der Persönlichkeit) verstoßen habe. Nach alledem sei die Beschwerde unbegründet.