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Leserkommentar „beleidigend“

Inakzeptable Beiträge rutschen immer mal wieder durch

„Arbeitgeber von Spahns Ehemann verkaufte Masken an Gesundheitsministerium“ – einen Artikel mit dieser Überschrift veröffentlicht eine überregionale Tageszeitung online. Das kommentiert – ebenfalls online – ein Leser der Zeitung. Er schreibt unter anderem: „Kurz und gut: Der andere Zausel ist nicht sein Ehemann, sondern sein Sexgespiele! Mich kotzt es langsam an, dass perverse Beziehungen immer mehr zur Norm gesetzt werden, die Beziehung zwischen einer Frau und einem Mann dahinter rückt. CDU? Nein! Nie wieder. Widerlich!“ Ein anderer Leser der Zeitung wendet sich mit seiner Beschwerde an den Presserat. Nach seiner Ansicht ist der Leserkommentar beleidigend und diskriminierend. In einer Mail habe er die Redaktion darauf hingewiesen und sie gebeten, den Beitrag zu löschen und den Kommentator zu verwarnen. Eine Reaktion habe er nicht bekommen. Der Kommentar sei immer noch im Netz zu lesen. Der Chefredakteur der Zeitung gibt dem Beschwerdeführer Recht. Der Kommentar der Redaktion und der des Lesers seien absolut inakzeptabel und müssten gelöscht werden. Das sei mittlerweile geschehen Der Nutzer sei gesperrt worden. Er bitte den Beschwerdeführer um Entschuldigung. Bei bis zu 30.000 eingehenden Kommentaren täglich rutschten inakzeptable Beiträge immer mal wieder ins Online-Angebot, mal durch algorithmisches, dann wieder durch menschliches Versagen. Im konkreten Fall habe es der Nutzer bewusst und massiv darauf angelegt, mit inakzeptablen Kommentaren durchzukommen. Das sei ihm leider in Teilen gelungen.