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Unfallopfer aus Versehen im Foto gezeigt

Eine Tageszeitung berichtet online über einen Verkehrsunfall: Ein Rentner war vor einen Linienbus gelaufen und musste mit schweren Verletzungen in ein Krankenhaus gebracht werden. Zu dem Bericht gehört auch ein Foto, auf dem neben dem Bus drei Personen zu sehen sind, darunter ein deutlich erkennbarer älterer Mann, der auf einem Hocker sitzt. Der Beschwerdeführer hält den sitzenden Mann für das Unfallopfer und sieht in der Abbildung einen Verstoß gegen den Schutz seiner Persönlichkeit. Der Chefredakteur führt aus, dass auf dem beanstandeten Bild kein verletzter Mensch in einer misslichen Lage zu erkennen sei.