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„Keine antisemitischen Klischees bedient“

Nachrichtenmagazin zum Thema „Jüdisches Leben in Deutschland“

Die Ausgabe „Geschichte“ eines Nachrichtenmagazins kündigt auf dem Titel eines Heftes unter der Überschrift „Jüdisches Leben in Deutschland. Die unbekannte Welt von nebenan“ eine Berichterstattung über Juden in Deutschland an. Illustriert ist das Titelblatt mit einer Fotomontage, die im Vordergrund zwei ältere Männer in schwarz-weiß zeigt. Der Hintergrund ist rötlich eingefärbt und mit einem gelblichen Davidstern versehen. Unter der Fotomontage stehen folgende Anreißer: „ARCHÄOLOGIE Alltag im Mittelalter“, „JUDEN AN DER FRONT Sterben fürs Vaterland“ und „ANTISEMITISMUS Hassprediger Luther“. Drei Beschwerdeführer kritisieren die Illustration der Titelseite. Einige Kritikpunkte: Das Cover verstoße gegen die journalistische Sorgfaltspflicht. Beim Coverbild handele es sich um ein Symbolfoto. Die Titelformulierung deute auf keinen zeitlichen Rahmen hin. Der Leser dieser Zeile müsse annehmen, dass das so überschriebene Bild heutiges „jüdisches Leben in Deutschland“ bzw. jüdisches Leben per se abbilde. Jedes Foto aus den zwanziger Jahren würde heute die abgebildeten Menschen fremd und unbekannt erscheinen lassen. Aktuelle Fotos hätten diesen Eindruck nicht vermittelt. Die Fotomontage suggeriere im Zusammenhang mit der Titelformulierung, dass Juden kein Teil der deutschen Gesellschaft seien. Sie kolportiere ein Klischeebild. Die Redaktion weist über ihre Rechtsvertretung darauf hin, dass sie die öffentliche Diskussion um das Heft begrüßt, auch wenn sie darin selbst kritisiert wird. Sie teilt mit, dass es selbstverständlich nicht ihre Absicht war, antisemitische Klischees zu bedienen und dass sie es bedauern würde, wenn dieser Eindruck entstanden sei. Das Titelbild solle vielmehr öffentliches, sichtbares jüdisches Leben zeigen, eine authentische Szene aus dem Berliner Scheunenviertel, einem der Zentren jüdischer Kultur in den 20er Jahren des letzten Jahrhunderts. Die Redaktion habe sich für das Foto als Titelbild entschieden, weil es eine Szene aus dem jüdischen Leben in Deutschland zur Zeit des größten jüdischen Bevölkerungsanteils zeige. Es zeige lebendiges und, auch der Kleidung und sonstigen Attribute der Männer wegen, nach außen als solches erkennbares jüdisches Leben, wie man es heutzutage in Deutschland kaum noch sehe. Das Titelblatt – so die Rechtsvertretung am Ende ihrer umfangreichen Stellungnahme – könne unterschiedlich verstanden und gewürdigt werden. Gegen presseethische Grundsätze verstoße es aber keinesfalls.