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Kater greift zweimal eine Frau an

Zeitung berichtet, ohne presseethische Grundsätze zu verletzen

Auf der Titelseite und im Lokalteil einer Regionalzeitung spielt ein auf Krawall gebürsteter Kater eine tragende Rolle im redaktionellen Angebot. Die Zeitung berichtet, das Tier habe zweimal innerhalb eines Jahres eine Frau angegriffen, die mit ihren beiden Hunden spazieren gegangen sei. Beim ersten Mal habe der Kater die Frau gebissen. Das Tier gehöre Nachbarn der Angegriffenen und werde von jenen als friedlich und harmlos beschrieben. Die Redaktion gibt der gebissenen Frau ausführlich Gelegenheit, ihre Erlebnisse zu schildern. Das kritisiert der Besitzer des Tieres. In der Berichterstattung werde ausschließlich deren Sicht wiedergegeben. Er selbst sei zu den Vorkommnissen, die er entschieden anzweifle, nicht befragt worden. Die Aussagen der Frau würden als Tatsachen dargestellt und nicht als unbestätigte Gerüchte gekennzeichnet. Schon die Ankündigung auf der Titelseite enthalte die falsche Tatsachenbehauptung, der Kater habe die Frau ins Knie gebissen. Der Beschwerdeführer kritisiert auch, dass er identifizierbar dargestellt werde und von der Zeitung in seiner Ehre verletzt werde. Der Chefredakteur berichtet, dass der Autor des Artikels von der gebissenen Frau informiert worden sei. Beim Ordnungsamt habe man ihm bestätigt, dass man sich mit dem Vorgang befasse. Er habe dort nach den gesetzlichen Grundlagen und dem weiteren Vorgehen gefragt. Diese Informationen habe er veröffentlicht. Die beiden Quellen seien aus Sicht des Redakteurs ausreichend gewesen. Vor allem sei es um die Skurrilität des Falles gegangen. Der Chefredakteur fährt fort, der Artikel enthalte weder die Namen von Beteiligten noch nähere Ortsangaben. Die Namen der Katzenbesitzer sowie ihre Adresse habe der Autor zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gar nicht gekannt. Erst einige Zeit später habe sich eine Mediatorin gemeldet. Sie wolle in dem strittigen Fall eine Mediation machen, als Folge der Tatsache, dass sich die Katzenbesitzer an eine Rechtsschutzversicherung gewandt hätten. Erst in diesem Zusammenhang habe der Redakteur erstmals deren Namen erfahren.