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Schubserei löst Massenschlägerei aus

Afghanen und Deutsche gehen bei Veranstaltung aufeinander los

Eine Regionalzeitung berichtet online und gedruckt über eine „Massenschlägerei mit Flüchtlingen“. Dieser Begriff ist jeweils in den Überschriften enthalten. Laut Polizeibericht seien sieben Afghanen im Alter zwischen 16 und 25 Jahren und mehrere Deutsche beteiligt gewesen. Ausgangspunkt sei der Polizei zufolge eine Schubserei während einer Tanzveranstaltung gewesen. Die Zeitung vermerkt, dass es sich bei den Afghanen um Asylbewerber gehandelt habe. Aus dem Printartikel geht zusätzlich hervor, dass die Hintergründe für den Vorfall unklar sind. Wer den Streit angefangen habe, gehe aus dem Polizeibericht nicht hervor. Ein Leser der Zeitung – er spricht für den Verein für Alternative Konzert Kultur – kritisiert die Veröffentlichung als unzutreffend und reißerisch aufgemacht. Er sieht Verstöße gegen mehrere Ziffern des Pressekodex. Nach der Vorprüfung wurde die Beschwerde nach Paragraf 5 der Beschwerdeordnung beschränkt auf mögliche Verstöße nach Ziffer 12 des Pressekodex (Diskriminierungen). Der stellvertretende Chefredakteur hält die Beschwerde auch im Hinblick auf die Ziffer 12 für unbegründet. Er vertritt die Auffassung, dass die Redaktion darüber informieren durfte, dass sich bei der Schlägerei Afghanen und Deutsche gegenübergestanden hätten. Die Gruppe der Afghanen werde auch nicht als Aggressor dargestellt. Die Redaktion habe im Gegenteil in der Printversion festgestellt, dass die Hintergründe unklar seien und nicht geklärt sei, wer die Auseinandersetzung begonnen habe.