Zwei-Zeugen-Regel bei Kindesmissbrauch
Zeugen Jehovas bestätigen per Video den Fortbestand der Regelung
Eine Großstadtzeitung berichtet online über den Ausstieg eines Mitgliedes der Zeugen Jehovas aus der Organisation. Als einen Grund für seinen Ausstieg gibt der Mann an, dass er und seine Frau Kenntnis von der in der Organisation gelebten Praxis bei Kindesmissbrauch erlangt haben. Danach müsse neben dem betroffenen Kind mindestens ein Zeuge den Missbrauch bestätigen. Ein Leser der Zeitung gibt an, die beschriebene Praxis sei 2016 aufgegeben worden. Die Zeitung berichte also falsch. Der Chefredakteur der Online-Ausgabe sieht in der Berichterstattung keinen Fehler. Nach Recherchen der Zeitung gelte die Zwei-Zeugen-Regel bei den Zeugen Jehovas immer noch. Noch vor kurzem hätten die Zeugen Jehovas ein Video veröffentlicht, in dem die Zwei-Zeugen-Regel bestätigt worden sei.