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Kein Zweifel an der Korrektheit des Autors

Gespräch mit dem Mädchen, das von Angela Merkel getröstet wurde

Unter der Überschrift “So sieht das berühmte Flüchtlingsmädchen die Welt“ berichtet eine Sonntagszeitung über die junge Palästinenserin Reem, mit der sich Bundeskanzlerin Merkel bei einem Bürgerdialog unterhalten hatte und die während des Gesprächs in Tränen ausgebrochen war. Später hat ein Autor der Zeitung ein Gespräch mit dem Mädchen geführt. Dabei ging es um Palästina. Als der Reporter Reem danach fragte, sprach sie vom „ganzen“ Palästina. Den Einwand, dass da doch Israel liege, beantwortet das Mädchen so: „Ja, noch, aber meine Hoffnung ist, dass es irgendwann nicht mehr da ist, sondern nur noch Palästina. Auf die Reporter-Frage, wie das gehen solle, habe Reem geantwortet: „Das Land sollte nicht mehr Israel heißen, sondern Palästina.“ Zu seinen Hinweis auf die besonderen Beziehungen zwischen Deutschland und Israel und dass die Deutschen zu dem Land stünden und Judenhass nicht zuließen, habe das Mädchen gesagt: „Ja, aber es gibt Meinungsfreiheit, hier darf ich das sagen.“ Beschwerdeführerin ist die anwaltlich vertretene Reem. Sie hält die Berichterstattung für einen Verstoß gegen den Pressekodex. Der Redakteur habe sie befragt, aber keinen Hinweis gegeben, dass er eine Veröffentlichung plane. Auch ihren anwesenden Eltern sei das nicht gesagt worden. Der Zeitungsmann habe sich das Vertrauen der Familie über einen Bekannten erschlichen und den Eindruck erweckt, als wolle er gern mal mit ihr sprechen und auch Fotos für seine Familie machen. Sie bestreitet, die von der Zeitung wiedergegebenen Äußerungen so gemacht zu haben. Der Autor meldet sich mit einer Stellungnahme zu der Beschwerde. Er habe auf korrektem Weg und auf dem Umweg über einen Bekannten den Kontakt zu der Familie gesucht. Von Anfang an sei klar gewesen, dass das Gespräch mit dem Ziel geführt worden sei, Auszüge daraus zu veröffentlichen. Vor ihm – so der Autor weiter – habe ein Kollege von der New York Times mit Reem gesprochen.