Überschrift suggeriert einen nicht vorhandenen Kausalzusammenhang
Onlineportal berichtet irreführend über Entlassungen von Paketdienstmitarbeitern
„DHL übernimmt türkischen Paketdienst – sofort werden Mitarbeiter wegen Fehlverhaltens entlassen“: Unter dieser Überschrift berichtet das Onlineportal eines großen Zeitungsverlags über die beschlossene, aber noch nicht endgültig vollzogene Übernahme eines türkischen Paketdienstleisters durch die DHL. „Doch direkt zum Start der Übernahme“, so das Portal weiter, „kam es zu einem unschönen Zwischenfall mit drastischen Konsequenzen“: Ein Video zeige drei Mitarbeiter der türkischen Firma dabei, wie sie Pakete rücksichtslos in ihr Lieferfahrzeug werfen. Nachdem das Video in den sozialen Medien für Aufruhr gesorgt habe, seien die drei entlassen worden, wie das türkische Unternehmen kurz danach mitgeteilt habe. - Der Beschwerdeführer kritisiert, die Überschrift suggeriere einen Zusammenhang zwischen der Entlassung und der geplanten Übernahme durch DHL. Dieser Zusammenhang bestehe nicht, denn die Freigabe durch die türkische Kartellbehörde stehe noch aus. Es handele sich um einen bloßen zeitlichen Zufall. – Das Onlineportal entgegnet, die Überschrift dürfe nicht losgelöst vom Kontext des Artikels bewertet werden. Der Artikel berichte von zwei Sachverhaltskomplexen, nämlich der geplanten Übernahme und der Entlassung. Auch wenn zwischen beiden Ereignissen keine kausale Beziehung bestehe, so liege doch ein zeitlicher Zusammenhang vor. In dem Artikel werde aber eindeutig erwähnt, dass noch ein letzter Schritt bis zur Übernahme fehle. Dadurch werde zweifelsfrei klargestellt, dass DHL nichts mit der Entlassung zu tun habe. Allein aus der Überschrift ergebe sich zudem, dass die Entlassungen nicht wegen der anstehenden Firmenübernahme, sondern „wegen Fehlverhaltens" erfolgten. – Der Beschwerdeausschuss spricht eine öffentliche Rüge aus, denn die Redaktion hat gegen die journalistische Sorgfaltspflicht nach Ziffer 2 des Pressekodex verstoßen. Die Überschrift suggeriert einen zeitlichen und inhaltlichen Zusammenhang zwischen der Übernahme des Paketdienstleisters und den Entlassungen, vor allem durch die Formulierung „sofort“. Erst im Text wird korrekt dargestellt, dass zum Zeitpunkt der Kündigungen die Übernahme noch nicht vollzogen war und die Kündigungen aufgrund von Fehlverhalten erfolgten. Die verkürzte Überschrift hätte vor der Veröffentlichung sorgfältiger geprüft werden müssen.