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Hörensagen als Basis für Vorwürfe

Zeitung greift Tierheimleitung mit altem Fotomaterial an

Unter der Überschrift „Das Tierheim der Schande“ berichtet eine Großstadt-Zeitung über Missstände. Es seien schwere Vorwürfe von Tierschützern gegen ein Heim für Hunde und Katzen erhoben worden. Verletzte Vierbeiner, völlig verdreckte Käfige und zugemüllte Räume und Außenbereiche – solche Vorwürfe würden auch von ehemaligen Mitarbeitern erhoben. Die Redaktion habe auch bei der Heim-Chefin nachgefragt, die sich heftig gegen die Vorwürfe wehre. Fünf Fotos illustrieren den Beitrag. Motive sind tote und schwerverletzte Tiere. Die Leiterin des Tierheims spricht in ihrer Stellungnahme von einer Diffamierungskampagne, an der sich auch die Zeitung beteiligt habe. Diese habe altes und überholtes Material als aktuell veröffentlicht. Der Autor oder ein Fotograf seien niemals im Tierheim gewesen. Die in der Zeitung aufgestellten Behauptungen seien einfach nur Rufmord. Die Medienabteilung der Zeitung vermisst bei der Beschwerde eine präzise Darstellung der angeblichen Versäumnisse der Redaktion. Dass die Tierheimleiterin nicht erfreut sei über die wahrheitsgemäße Berichterstattung, liege auf der Hand. Dies ändere jedoch nichts an der Tatsache, dass die Veröffentlichung weder presserechtlich noch presseethisch zu beanstanden sei. Es sei die Aufgabe der Presse, aufzuklären und Missstände zu dokumentieren. Eine authentische Berichterstattung sei für die Betroffenen nicht immer schön und angenehm. Zweck der Veröffentlichung sei es auch gewesen, die Zustände im Tierheim zum Besseren zu wenden. Der bearbeitende Redakteur habe alle journalistischen Sorgfaltspflichten eingehalten und unzulässige Darstellungen vermieden. Die gegenteiligen Vorwürfe der Tierheimleiterin entbehrten jeglicher Grundlage. Die Redaktion habe intensive Gespräche mit verschiedenen Informanten, darunter auch einer früheren Mitarbeiterin des örtlichen Tierschutzvereins geführt. Die Beschwerdeführerin spreche pauschal von einer „Diffamierungskampagne“, sage jedoch nichts zu den im Bericht beschriebenen Details. Der Wahrheitsgehalt der Berichterstattung werde von der Tierheimleiterin nicht angesprochen.