Details belasten die Angehörigen schwer
Boulevardzeitung verletzt Persönlichkeitsrechte eines toten Jungen
Eine Boulevardzeitung berichtet online über den Todesfall des 13-jährigen Max aus Berlin. Dem Bericht zufolge hat die Staatsanwaltschaft bestätigt, dass die Leiche des Jungen gefunden worden ist. Titelbild ist ein Porträtfoto von Max, das wohl das Fahndungsfoto der Polizei war. Ein Leser der Zeitung sieht einen Verstoß gegen Ziffer 8, Richtlinie 8.3, des Pressekodex, da die Fahndung beendet sei und der Schutz der Anonymität des Verstorbenen wieder geachtet werden sollte. Der Beschwerdeführer stört sich auch daran, dass im selben Text Details des Leichenfundes und Spekulationen über den möglichen Drogenkonsum des Minderjährigen und dessen Freund veröffentlicht worden seien. Dies diene der Sensationslust und sei für die Angehörigen schwer belastend. Der Chefredakteur widerspricht dem Beschwerdeführer. Die Leiche des Jungen sei zwar gefunden und identifiziert worden, doch sei die Tat bislang nicht aufgeklärt. Die Polizei vermute, dass Max mit einer Substanz vergiftet worden sei, die schon nach kurzer Zeit im Körper nicht mehr entdeckt werden könne. Es liege nahe, dass der Junge Opfer einer grausamen Tat geworden sei. Damit der potenzielle Mord aufgeklärt werden könne und Angehörige und Freunde Abschied nehmen könnten, müsse es weiterhin möglich sein, identifizierend zu berichten. Nur eine personalisierte Berichterstattung könne dazu führen, dass mögliche Augenzeugen aufmerksam würden und den entscheidenden Tipp auf den Täter liefern könnten. Dem Chefredakteur zufolge erlaube die Ziffer 8 des Kodex eine identifizierende Berichterstattung, wenn das Informationsinteresse der Öffentlichkeit die schutzwürdigen Interessen des Einzelnen überwiege. Im Übrigen habe die Redaktion schon vor Eingang der Beschwerde die Augenpartie des Jungen auf dem Foto verpixelt. Sie sieht ein, dass die Berichterstattung aufgrund der Minderjährigkeit des Opfers presseethisch grenzwertig war. Den vollständigen Namen des Jungen habe die Redaktion zu keinem Zeitpunkt genannt.