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Verurteilt wurde das Krankenhaus

Zeitung nicht zu differenzierender Berichterstattung verpflichtet

„Klinik muss Mädchen 1,2 Millionen zahlen“ – unter dieser Überschrift berichtet eine Regionalzeitung über ein Urteil des Landgerichts Paderborn wegen eines groben Behandlungsfehlers. Beschwerdeführer in diesem Fall ist der Hauptgeschäftsführer des Klinikums. Er wirft der Zeitung vor, mehrere Falschaussagen verbreitet zu haben. Diese seien dazu geeignet, in der Bevölkerung Wut gegen das Krankenhaus zu schüren und darüber hinaus einen hohen wirtschaftlichen Schaden zu verursachen. Der Beschwerdeführer kritisiert schon die Überschrift. Nicht die Klinik zahle dem Mädchen 1,2 Millionen Euro, sondern die Versicherung. Im zweiten Absatz des Artikels werde das Krankenhaus einbezogen in die Aussage, dass jede Abschlagszahlung verweigert worden sei. Auch das sei falsch. Nach dem Verfahren und den Zuständigkeiten könne nur der Versicherer Abschlagszahlungen gewähren. Ferner verschweige die Zeitung, dass es im Lauf des Verfahrens mehrere Gutachter gegeben habe, darunter auch solche, die dem Krankenhaus kein schuldhaftes Versäumnis bestätigt hätten. Der Beschwerdeführer nennt noch mehrere Beispiele für seine Behauptung, dass die Zeitung nicht korrekt berichtet habe. Der Chefredakteur der Zeitung stellt fest, die Überschrift fasse das Urteil des Landgerichts Paderborn zusammen. Ob die Zahlung an das Mädchen letztlich von einer Versicherung abgedeckt sei, die das Geld überweise, sei für die Berichterstattung unerheblich. Verurteilt worden sei allein das Krankenhaus. Der Chefredakteur weist auch die übrigen Vorwürfe des Beschwerdeführers zurück.