Entscheidungen finden

„Überschrift ist irreführend und falsch“

Zeitung überschreibt einen Artikel mit „Das THW als Terrorhelfer

Eine Lokalausgabe einer Regionalzeitung berichtet über ein bevorstehendes Festival in Polen unter der Überschrift „Das THW als Terrorhelfer“. Der Zeitung zufolge ist „Haltestelle Woodstock“ in Küstrin am deutsch-polnischen Grenzstrom Oder bekannt und beliebt. In diesem Jahr würde der polnische Innenminister allerdings das Festival am liebsten wegen Terrorgefahr verbieten. Auch die deutschen Feuerwehr- und THW-Kräfte, die in den vergangenen Jahren immer für Unterstützung vor Ort gesorgt hätten, seien in diesem Jahr ausgeladen worden. Der Grund: Man könne für ihre Sicherheit nicht garantieren. Ein Leser der Zeitung kritisiert, dass das THW in der Überschrift als Terrorhelfer bezeichnet werde. Im Artikel werde diese Behauptung nicht untermauert. Die Überschrift sei irreführend und falsch. Sie schädige zudem den Ruf des THW. Die Chefredaktion der Zeitung weist darauf hin, dass die Überschrift „Das THW als Terrorhelfer“ in Kursiv-Schrift wiedergegeben worden und so von den übrigen Beiträgen auf der Seite abgesetzt worden sei. Die Lokalredaktion habe in dieser Form ironisch und überspitzt auf die Absurdität der im nachfolgenden Text beschriebenen Situation im Zusammenhang mit dem Rockfestival in Küstrin hinweisen wollen. Die Redaktion – so die Chefredaktion – habe versucht deutlich zu machen, welcher Gegensatz in der Thematik stecke: Die polnische Regierung habe Flüchtlinge eingeladen und deswegen eine erhöhte Terrorwarnung ausgesprochen. Gleichzeitig habe sie die THW-Helfer ausgeladen. Der Redaktion liege es fern, das THW als Terrorhelfer zu brandmarken. Der Beschwerdeführer habe wohl den ironischen Ansatz der Überschrift nicht verstanden. Womöglich wäre es deshalb besser gewesen, die Ironie im Text noch einmal zu verdeutlichen. In dieser Angelegenheit habe es mehrere Telefonate gegeben, in deren Folge sich die Redaktion beim THW entschuldigt und klargestellt habe, dass eine bewusste Irreführung der Leserinnen und Leser nicht gewollt gewesen sei.