Mit einem grausamen Bild konfrontiert
Boulevardzeitung zeigt den Moment, in dem ein Kind überfahren wird
Die Smartphone-Ausgabe einer Boulevardzeitung zeigt mit einem Standfoto und einem Video, wie ein kleiner Junge in China von einem Auto angefahren wird. Ein Leser der Zeitung ist der Auffassung, dass das veröffentlichte Foto unangemessen sensationell sei. Es zeige den entsetzlichen Augenblick, in dem ein Kind überfahren werde. Arglose Leser würden unvorbereitet mit dem grausamen Bild konfrontiert. Ihn selbst – den Beschwerdeführer – habe das Foto schockiert und verstört. Der Presserat erweitert die Beschwerde auch auf den Inhalt des Videos. Die Rechtsabteilung der Zeitung steht auf dem Standpunkt, dass angesichts von 200.000 schweren Autounfällen in China ein öffentliches Interesse an der Berichtserstattung bestehe. Das Video mache deutlich, wie hochgefährlich der Straßenverkehr in China für Passanten und vor allem auch für Kinder sei. Außerdem sei der hier beschriebene Unfall relativ glimpflich ausgegangen. Das verunglückte Kind sei unkenntlich gemacht worden. Der Beitrag sei auch nicht auf einer Titel- oder Startseite, sondern online zwischen einer Vielzahl von Videos platziert worden. Somit liege auch keine Kinder oder Jugendliche beeinträchtigende Berichterstattung vor.