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„Kettensägen-Angreifer“ im Bild gezeigt

Foto hätte nach Festnahme nicht mehr veröffentlicht werden dürfen

„Kettensägen-Angreifer“ von Schaffhausen festgenommen“ – so überschreibt die Online-Ausgabe einer Regionalzeitung ihren Bericht über die Festnahme eines Mannes im Kanton Zürich. Einen Tag nach seiner Kettensäge-Attacke habe die Polizei den Täter gefasst. Es handele sich um den 50-jährigen Franz W. Der psychisch auffällige Einzelgänger soll vor der Tat in der Nähe des Tatorts in Schaffhausen in einem Waldgebiet gehaust haben. Der Mann sei mit laufender Kettensäge in eine Filiale seiner Krankenkasse gestürmt und habe dort zwei Mitarbeiter verletzt. Dem Artikel beigestellt ist ein Foto, auf dem das Gesicht des Mannes zu erkennen ist. In der Bildunterschrift steht der Hinweis, dass das Fahndungsfoto von der Schaffhauser Polizei zur Verfügung gestellt worden sei. Ein Leser der Zeitung kritisiert, dass nach einer erfolgreichen öffentlichen Fahndung das Gesicht des Täters nicht mehr gezeigt werden sollte. Der geschäftsführende Redakteur der Zeitung hält die Beschwerde für unbegründet. Nach der öffentlichen Fahndung habe man über die Festnahme berichtet und dabei das Fahndungsfoto verwendet. Weder sei der Verdacht ausgeräumt, dass es sich um den „Kettensägen-Angreifer“ handeln könnte, noch sei sein Gerichtsverfahren abgeschlossen. Nach Auffassung der Redaktion beginne der Resozialisierungsanspruch regelmäßig mit der Verurteilung und selbstverständlich im Falle einer Entlastung vom Verdacht. Falls seine Zeitung den Kodex falsch anwende, bitte er um einen entsprechenden Hinweis.