Vorwurf: „Zeitung verdreht die Tatsachen“
Ehemalige Parkplätze bereits als Fußgängerzone ausgewiesen
Eine Berliner Zeitung berichtet online unter der Überschrift „Am Lausitzer Platz werden Parkplätze mit Betonblöcken versperrt“ über die Verkehrssituation am Lausitzer Platz in Berlin. Gedruckt titelt die Zeitung: „Kreuzberg macht mal wieder, was es will“. Der Zeitung zufolge sei in Kreuzberg nichts so unerwünscht wie das Auto. Das werde aktuell am Lausitzer Platz besonders deutlich. Dort lägen mehrere Betonblöcke quer über den Parkplätzen. Ein Leser der Zeitung teilt mit, es handele sich schon längst bei dem Platz um eine Fußgängerzone. In dieser existierten überhaupt keine Parkplätze mehr. Die Betonteile stünden dort als Sitzgelegenheiten. Die dort parkenden Fahrzeuge stünden unerlaubt in einer Fußgängerzone. Die Zeitung benenne diese Tatsache überhaupt nicht und verdrehe die Tatsachen. Die Rechtsvertretung des Verlages weist die Beschwerde als unbegründet zurück. Gleich im dritten Absatz des vom Beschwerdeführer kritisierten Beitrages stehe klar, unmissverständlich und grafisch hervorgehoben dieser Satz. Seit Anfang Juni gilt ein Halteverbot. Zum Absperren des Platzes wurden Poller eingebaut. Im Bildtext heiße es: „Autos unerwünscht: Diese Betonblöcke liegen am Lausitzer Platz auf den Parkflächen.“ Die Berichterstattung schilderte korrekt die Verkehrsverhältnisse auf dem Platz. Was daran gegen presseethische Grundsätze verstoße, bleibe wohl ein Geheimnis des Beschwerdeführers. Die Rechtsvertretung weist für die Redaktion die Vorwürfe zurück, im Artikel würden die „Tatsachen verdreht“, sie „verbreite die Unwahrheit“ bzw. sie „schüre Hass im Internet“. Die Rechtsvertretung bezeichnet die Beschwerde als „querulantisch“.