Sind psychologische Betreuer gefragt?
Ein Mann jubelt: „Wir sind als Exil-Regierung anerkannt!“
„Satire oder ein Fall für den Verfassungsschutz“ unter dieser Überschrift berichtet eine Regionalzeitung über eine Mitteilung, in der es um eine neue „Exil-Regierung“ von Ralph Thomas Niemeyer geht. Niemeyer befinde sich nach eigenen Angaben in Moskau. Die Zeitung zitiert Niemeyer: „´Wir sind faktisch als neue Regierung anerkannt,´ jubelte er am Donnerstag, wobei er einen offenbar gefakten Screenshot des Accounts der russischen Botschaft anfügte, denn ein solcher Tweet ist auf dem offiziellen Account der Botschaft nicht zu finden. Danach folgen weitere Äußerungen zur Exil-Regierung, zu Präsident Trump und Präsident Biden. „Die Kommentatoren unter seinen Tweets sind sich noch nicht sicher, ob es sich beim Niemeyer-Account nicht etwa um Satire handelt, ob psychologische Betreuer oder nicht doch Verfassungsschutz und Ermittlungsbehörden gefragt sind.“ Ein Leser kritisiert, die Äußerungen über die Twitter-Mitteilungen Niemeyers seien falsch, weil Niemeyer Twitter nicht nutze. Ein Mitglied der Chefredaktion der Zeitung übermittelt die Stellungnahme der zuständigen Redakteurin. Diese schreibt, der Artikel stehe in engem Zusammenhang mit zwei weiteren Artikeln. Einer sei zeitgleich, der andere zwei Tage später veröffentlicht worden. In allen Artikeln würde im Kontext deutlich, dass Skepsis angebracht sei. Sobald klar gewesen sei, dass der vermeintliche Twitter-Account ein Satire-Account sei, habe die Redakteurin aus eigener Veranlassung die Leserschaft über den Sachverhalt aufgeklärt. Im Kern gehe es vor allem darum, dass Niemeyer als Vertreter einer selbsternannten Exil-Regierung unterwegs sei, auch in Moskau, und dies auch unverhohlen der Öffentlichkeit mitteile. Inhalte wie Videos oder Textnachrichten auf dem Twitter-Account seien im Wesentlichen identisch mit den Telegram-Inhalten, die auch nicht bestritten würden. Die Redakteurin schreibt, ihre Fehlentscheidung sei es gewesen, sich auf Twitter statt auf Telegram als Quelle zu berufen.