Entscheidungen finden

Frau „angemacht und belästigt“

Zeitung nennt afrikanische Herkunft des mutmaßlichen Täters

„Flüchtling belästigt Frau“ – unter dieser Überschrift berichtet eine Regionalzeitung gedruckt und online darüber, dass eine junge Frau „von einem Schwarzafrikaner angemacht und belästigt“ worden sei. Die Polizei habe den Mann in Gewahrsam genommen, da er stark alkoholisiert und aggressiv gewesen sei. Grundlage für den Bericht ist eine Polizeimeldung. Der Beschwerdeführer – ein Leser der Zeitung – vertritt die Auffassung, dass die Hinweise auf die Herkunft und den Flüchtlingsstatus des Mannes für das Verständnis des Sachverhalts keine Rolle spielen. Der stellvertretende Redaktionsleiter sieht keine Verletzung des Pressekodex. Die Nennung der Herkunft des Täters sei in diesem Fall von Belang, da es in letzter Zeit in der Stadt mehrere Zwischenfälle gegeben habe, in denen Frauen von Flüchtlingen aus Westafrika bedrängt worden seien. In der örtlichen Unterkunft seien zu jener Zeit vor allem junge Männer aus Afrika untergebracht worden, die in der Folgezeit auffällig geworden seien. Dies nicht nur durch ihr unangemessenes Verhalten gegenüber Frauen und Mädchen, sondern auch durch aggressives Auftreten in der Öffentlichkeit und durch Drogendelikte. Es sei klar, dass diese Vorfälle die örtliche Bevölkerung sehr stark beschäftigt hätten. Als ernstzunehmendes lokales Medium habe es sich die Redaktion nicht leisten können, den durchaus relevanten Sachverhalt der Herkunft des Tatverdächtigen zu unterschlagen.