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Liebesbeziehung mit politischer Dimension

Extremismus-Forscherin und Funktionär der Identitären Bewegung

Eine Zeitschrift berichtet über die Liebesbeziehung einer namentlich genannten Rechtsextremismus-Forscherin mit einem Funktionär der rechtsextremen Identitären Bewegung (IB). Der sei zwar von seinem Posten inzwischen zurückgetreten, doch scheine ein Gesinnungswandel wenig wahrscheinlich. Die Forscherin habe in einem Artikel gefordert, Hochschulen sollten Betroffenen rechter Agitation von sich aus Unterstützung anbieten und diese vor rechtsextremer Propaganda und Übergriffen schützen. Gemeint seien offensichtlich diejenigen, die Rechte aufzuwiegeln versuchten. Von Opfern rechter Gewalt sei nicht die Rede. Beschwerdeführerin ist in diesem Fall die im Artikel genannte Rechtsextremismus-Forscherin. Sie sieht in der Erwähnung einer Liebesbeziehung mit dem IB-Funktionär einen Verstoß gegen die Ziffer 2 des Pressekodex (Journalistische Sorgfaltspflicht). Die Aussage sei dahingehend falsch, als dass die betroffene Person kein IB-Funktionär sei. Außerdem bestehe keine Liebesbeziehung. Der Hinweis, auf den sich die Zeitschrift stütze, stamme aus einer Privatnachricht an Freundinnen. Sie sei zu keiner Zeit öffentlich gewesen. Das Veröffentlichen ihrer Privatnachrichten stelle einen schweren Eingriff in ihre Persönlichkeitsrechte nach Ziffer 8 des Pressekodex dar. Die Zeitschrift nimmt zu der Beschwerde nicht Stellung.