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Fakten um Corona können verwirrend sein

Wochenzeitung beruft sich zu Recht auf das „Agentur-Privileg“

Unter der Überschrift „Riesige Militärparade trotz Corona“ berichtet eine politische Wochenzeitung online über Russlands Gedenken an den Sieg der Sowjetunion über Nazi-Deutschland vor 75 Jahren. Ein Satz aus dem Artikel lautet: „Trotz steigender Infektionszahlen nahmen viele Menschen an der Parade teil.“ Auch im Video wird berichtet, dass die Parade trotz weiterhin steigender Corona-Infektionszahlen abgehalten worden sei, habe vor allem bei der Opposition für Kritik gesorgt. Ein Leser wendet sich mit einer Beschwerde an den Presserat. Der Autor des Beitrages behaupte, dass in Russland bzw. in Moskau die Zahl der Corona-Infektionen steige. Das sei falsch. Der Höchstsand der Neuinfektionen sei in der ersten Maiwoche erreicht worden und seither deutlich gefallen. Zum Zeitpunkt der Berichterstattung sei der Rückgang der Infektionen weitergegangen. Die Rechtsvertretung der Zeitung teilt mit, die Beschwerde richte sich gegen eine Agenturmeldung. Dafür gelte das Agentur-Privileg. Der Beschwerdeführer sei im Übrigen dem Irrtum erlegen, dass er die Begriffe „steigende Infektionszahlen“ und „steigende Zahl der Neuinfektionen für synonym halte. Das seien sie nicht. In der Berichterstattung werde immer zwischen Neuinfektionen, bestätigten Fällen der Infektionen seit Beginn der Pandemie, aktiven Fällen, Intensivbetten und Todesfällen unterschieden. Zum fraglichen Zeitpunkt sei die Zahl der bestätigten Fälle seit Beginn der Pandemie und im Berichtszeitraum weiterhin stark angestiegen.