Beschwerdeführer: Falschen Eindruck erweckt
Grenze zur Irreführung der Leserschaft wurde nicht überschritten
Eine Boulevardzeitung berichtet online unter der Überschrift „Wer arbeitet, ist der Dumme“ über die geplante Hartz-IV-Reform. Diese nehme Geringverdienern die Lust zur Arbeit. Das sei der Vorwurf des Handwerks-Präsidenten. Der Artikel präsentiert ein Rechenbeispiel: „Beziehen in einer Familie (zwei Kinder zwischen 6 und 13) beide Partner Bürgergeld, dann summieren sich die Leistungen auf 902 Euro (zwei Erwachsene) plus 696 Euro für die Kinder - also 1.598 Euro. Einem verheirateten Maler (gesetzlich versichert, kein Kirchenmitglied) mit zwei Kindern bleiben z.B. in Berlin von 2.500 Euro Monatslohn im besten Fall 1967,12 Euro netto (Alleinverdiener, Berechnung: gehalt.de). doch weil er – anders als Bürgergeld-Bezieher – Miete und Heizkosten tragen muss, lohnt sich das Aufstehen für ihn NICHT mehr.“ Der Beschwerdeführer stellt fest, der Artikel suggeriere in der Überschrift, dass durch die geplanten Änderungen beim ALG II in Zukunft Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Gegensatz zu Bezieherinnen und Beziehern die „Dummen“ seien, weil für sie am Ende weniger netto bleibe. Das von der Zeitung genannte Rechenbeispiel sei noch korrekt, doch würden entscheidende Dinge in der Gesamtbetrachtung nicht berücksichtigt. Durch das Weglassen des Kindergeldes und anderer Sozialleistungen werde der Eindruck erweckt, dass es keinen Unterschied mehr machen würde, ob man arbeitet oder ALG II beziehe. Das sei offensichtlich nicht korrekt. Der verantwortliche Redakteur nimmt zu der Beschwerde Stellung. Der Kern des Vorwurfs, dass Arbeitnehmern wegen der geplanten Einführung des Bürgergelds fast kein Anreiz mehr zur Arbeit in Niedriglohn-Sektoren bleibe, sei nicht von der Zeitung erhoben worden, sondern von Handwerks-Präsident Hans Peter Wollseifer in einem Zeitungsinterview.