Hartz IV mit Arbeitslosengeld I verwechselt
Rechtsvertreter: Bei Bearbeitung einer Agenturmeldung Fehler passiert
Ein Nachrichtenmagazin berichtet online über eine neue Statistik des Bundesarbeitsministeriums zu Hartz IV-Beziehern. Unter dem Zwischentitel „Im Osten durchschnittlich 934 Euro Arbeitslosengeld II pro Monat“ heißt es: „Im Durchschnitt hatten Arbeitslose, die in den vorangegangen 30 Monaten mindestens zwölf Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, nach dem Jobverlust Ansprüche auf 1027 Euro monatlich. Im Westen lag der Durchschnittswert bei 1051 Euro und somit um mehr als 100 Euro höher als im Osten, wo im Schnitt Ansprüche von 934 Euro bestanden.“ Ein Leser des Magazins stellt fest, der Artikel enthalte bewusste Falschinformationen, mit denen offensichtlich eine negative Stimmung gegen Hartz-IV-Bezieher geschürt werden solle. In der Überschrift werde der Begriff Hartz IV genannt. Anschließend beziehe sich der gesamte Artikel jedoch auf das Arbeitslosengeld I. So werde der Eindruck erweckt, dass Hartz-IV-Bezieher mehr als 1000 Euro erhielten. Der Rechtsvertreter des Magazins stellt fest, er könne sich kurzfassen. Offenbar sei bei der Bearbeitung der ursprünglich von einer Agentur stammenden Meldung an einzelnen Stellen unabsichtlich Arbeitslosengeld I mit Hartz IV gleichgesetzt worden. Das sei natürlich sachlich nicht korrekt. Die Redaktion habe inzwischen den Fehler nicht nur korrigiert, sondern dies auch gegenüber den Nutzern transparent gemacht. Sie habe sich für das Versehen entschuldigt. Die Annahme des Beschwerdeführers, die Redaktion habe das Ziel verfolgt, negative Stimmung gegen Hartz-IV-Bezieher zu schüren, sei allerdings nicht zutreffend, betont die Rechtsvertretung.