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Obdachlosen ins Lächerliche gezogen

In ihrer Rubrik „Stadtgeflüster“ veröffentlicht eine Tageszeitung eine Glosse mit einem Foto, das einen Mann beim Wäschewaschen an einem öffentlichen Wasserspender zeigt. Die Überschrift lautet: „Auf zum Waschtag!“. In der Bildunterschrift heißt es: „Waschtag in der Innenstadt: Die Wasserspender werden also doch genutzt.“ Der Beschwerdeführer kritisiert das Foto. Gezeigt werde ein stadtbekannter Obdachloser, der seine Kleidung auswasche. Zusammen mit der Bildunterschrift, die sich darüber lustig mache, werde dieser Mann hier in einer entwürdigenden Situation gezeigt: Ihm fehle das Geld und die Gelegenheit, seine Wäsche anderswo zu reinigen. Der Beschwerdeführer geht davon aus, dass der Mann vor der Aufnahme und Veröffentlichung nicht um Erlaubnis gefragt wurde. Die Berichterstattung verstoße gegen die Menschenwürde, den Schutz der Persönlichkeit und den Schutz der Ehre. Die Zeitung erwidert, dass es sich um eine Glosse zu einem Thema handele, das immer wieder Gegenstand der Berichterstattung gewesen sei.