Auch Konkurrenzunternehmen hätten erwähnt werden müssen
In einer ganzseitigen Reportage unter dem Titel „Masterplan zum Millionär“ porträtiert eine Tageszeitung zwei Brüder und das Geschäftsmodell ihres Beratungsunternehmens. Mit ihren Dienstleistungen haben sie nach eigenen Angaben innerhalb kurzer Zeit Millionen verdient. - Der Beschwerdeführer sieht in der Berichterstattung Schleichwerbung. In der Vorprüfung des Falles erweitert der Presserat die Beschwerde um eine mögliche Verletzung der Sorgfaltspflicht. Der Chefredakteur weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass die Recherche eine der aufwendigsten der jüngeren Zeit gewesen sei.