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Besonders skrupelloser Tötungswille

Boulevardzeitung berichtet über neunfachen Mord in München

„Amokkiller schrieb über seinen ´Hass auf Menschen´“ – titelt die Online-Ausgabe einer Boulevardzeitung. Es geht um die möglichen Hintergründe des Amoklaufs im Münchner Olympia-Einkaufszentrum (OEZ). Die Redaktion beschreibt nicht nur die Vorbereitungen des namentlich genannten Täters auf die Bluttat, sondern berichtet auch, wie der Vater des Amokläufers von der Tat erfahren und wie er darauf reagiert habe. Die Zeitung zeigt den Täter im Bild. Ein Leser des Blattes kritisiert die Veröffentlichung des Fotos und die Namensnennung. Er sieht darin einen Verstoß gegen Ziffer 8 des Pressekodex (Schutz der Persönlichkeit). Der Justiziar der Zeitung hält diesen Vorwurf für unbegründet. Bei seiner Tat im OEZ habe Ali David Sonboly neun Menschen getötet, bevor er sich selbst erschossen habe. Ungewöhnlich an der Tat sei auch gewesen, dass der Amokläufer die Waffe im sogenannten „Darknet“ gekauft habe. Nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa habe an den Münchner Ereignissen ein besonders ausgeprägtes Interesse bestanden. Die im Pressekodex enthaltenen Regeln für die Nennung des Täternamens und die Abbildung des Fotos des Amokläufers seien erfüllt. Den Täter beim Namen zu nennen und sein Bild zu veröffentlichen, sei Ergebnis einer sorgfältigen Interessenabwägung. Das Informationsinteresse der Öffentlichkeit wiege in diesem Fall schwer, da sich die Tat von der gewöhnlichen Kriminalität abhebe. Dies sei bei einem Amoklauf mit neun Toten der Fall. Die Tatausführung sei Ausdruck eines besonders skrupellosen Tötungswillens.