Im Rahmen der Nothilfe dreimal gefeuert
Afroamerikaner wehrt sich mit einem Taser gegen seine Festnahme
„Staatsanwalt prüft Anklage wegen Mordes im Fall Brooks“ titelt eine Wochenzeitung online über einen tödlichen Polizeieinsatz gegen einen Afroamerikaner in Atlanta/ (Georgia). Die Zeitung beschreibt den Hergang des Vorgangs wie folgt: „Brooks war am Freitagabend von der Polizei kontrolliert worden und hatte eine Alkoholkontrolle nicht bestanden. Die Polizisten versuchten, ihn in Gewahrsam zu nehmen, und setzten dabei einen Elektroschocker ein. Es kam zu einem Handgemenge. Brooks konnte dem Beamten den Elektroschocker entwenden und fliehen, woraufhin einer der Beamten Schüsse auf ihn abgab.“ Aus Sicht eines Lesers der Zeitung suggeriert der Bericht, US-amerikanische Polizisten hätten einen Afroamerikaner allein deshalb erschossen, weil er einen Elektroschocker entwendet und versucht habe, zu fliehen. Es werde mehr oder weniger behauptet, Polizisten hätten einer wehrlosen Person in den Rücken geschossen. Wie sich aus einer Videoaufnahme des Vorfalls ergebe, habe sich der Flüchtende mit dem Taser umgedreht, auf einen Beamten gezielt und den Schocker abgefeuert. Unmittelbar danach habe ein Kollege des Polizisten im Rahmen der Nothilfe dreimal gefeuert. Die Rechtsvertretung der Wochenzeitung weist darauf hin, dass es sich bei dem Beitrag um eine Agenturmeldung handele. Hier greife das Agenturprivileg. In diesen Fall gehe es um eine strafrechtliche Beurteilung der Situation, die der Beschwerdeführer als Fall der „Nothilfe“ sehe. Aus dem Artikel und auch aus den Ausführungen des Beschwerdeführers sei ersichtlich, dass es rechtlich um eine Abwägungsfrage und nicht um die Frage gehe, ob eine Nothilfelage gegeben gewesen sei. Die juristische Einordnung, ob einem Polizisten, der einem Täter dreimal in den Rücken schieße, der Rechtfertigungsgrund zur Nothilfe zur Seite stehe, sei einer strafrechtlichen Bewertung vorbehalten.