Entscheidungen finden

Magazin kommentiert vegane Kita

Eltern fühlen sich durch Magazin-Kommentar angegriffen

Ein Nachrichtenmagazin veröffentlicht online einen Kommentar unter der Überschrift „Hilfe, jetzt kommen die Extremisteneltern!“ Es geht um eine in Frankfurt eröffnete vegane Kita. Auf Elternwunsch bekämen die Kleinkinder dort nur pflanzliche Lebensmittel. Ein dogmatischer Sündenfall, meint der Autor. Diese Eltern leiteten die übergriffige Behütung ihrer Kinder zusätzlich noch aus einer dogmatischen Grundhaltung ab. Auf diesem Weg wollten sie das gesamte Umfeld der Kinder missionieren – ohne Rücksicht auf Verluste. Salafisteneltern gehörten – so der Autor - zu dieser Gruppe oder christlich-radikale Väter und Mütter wie in der evangelischen Sekte „Zwölf Stämme“, die ihre Kinder dem staatlichen Schulsystem entzögen und auf Prügelstrafe und Demütigung setzten. Um die Aufnahme in den Kreis solcher Extremisteneltern bewerbe sich jetzt eine neue Gruppe: Vegan lebende Eltern, die im Rahmen von Eigeninitiative neue vegane Kitas eröffneten. Gegen die Veröffentlichung wenden sich 48 Beschwerdeführer. Hier einige Hauptargumente, mit denen der Presserat konfrontiert wird. Vegan lebende Eltern würden explizit auf eine Stufe gestellt mit Salafisten und gewalttätigen Sektenangehörigen, die ihre Kinder misshandelten. Das sei eine haltlose Unterstellung. Der Autor verwende mehrfach den Begriff „Extremismus“. Dieser richte sich gegen die Menschenwürde, das Demokratieprinzip und die Rechtsstaatlichkeit. Die Bezeichnung „Extremisten“ für Veganer sei Hetze und eine Ehrverletzung dieser Bevölkerungsgruppe. Überdies stelle der Autor Veganismus mit Dogmatismus oder Glaubensrichtungen gleich, obwohl vegan lebende Menschen überwiegend sachliche Gründe für ihre Entscheidung hätten. Der Autor des Artikels mutmaße, dass Veganer nur Studien zitierten, „die in den eigenen Kram passen“. Er zitiere selbst jedoch eine Studie über gesundheitliche Nachteile einer komplett anderen Ernährungsform (Makrobiotik). Den veganen Eltern werde eine Tendenz zur Kindeswohlgefährdung unterstellt. Schließlich würden vegane Eltern mit prügelnden Fundamentalisten gleichgesetzt, weil sie ihren Kindern keine Milch und Eier gäben. Das verstoße mehrfach gegen den Pressekodex. Die Rechtsvertretung des Magazins stellt fest, es sei nicht Aufgabe eines Kommentars, ein umfassendes Meinungsbild zu liefern. Sie verweist darauf, dass man zwei Tage nach Veröffentlichung des Beitrages in einem Faktencheck die Studien der Ernährungsgesellschaften u. a. aus den USA und Australien verlinkt habe. Anders als von den Beschwerdeführern geltend gemacht, werde vegane Ernährung in diesen Ländern als nicht unbedenklich für Kinder erklärt. Den Vorwurf der Unausgewogenheit, Verunglimpfung, Beleidigung oder gar Hetze weist die Rechtsvertretung zurück. Es handele sich bei dem deutlich als „Kommentar“ bezeichneten Artikel um einen Debattenbeitrag. Für den Kommentator bestehe keine Pflicht zur Ausgewogenheit. Gerade im Kommentar seien auch scharfe, gar polemische Zuspitzungen und Übertreibungen erlaubt. Dies gelte auch für die besonders kritisierte Formulierung „Extremisteneltern“