Mädchen fällt Dealer-Clique in die Hände
Beschwerdeführerin: Stimmung gegen Flüchtlinge gemacht
„Leonie (13) in Wien vergewaltigt und ermordet – Was das Amt alles für den Mädchen-Killer getan hat! Das sind die vier Tatverdächtigen – Leonie fiel Dealer-Clique in die Hände“. So überschreibt eine Boulevardzeitung online einen Beitrag. Im Beitrag wird mitgeteilt, drei ihrer mutmaßlichen Peiniger (16, 18 und 23) seien gefasst worden Ein weiterer Mann (22) werde per Haftbefehl gesucht. Die Polizei teilt mit, Leonie sei mit Ecstacy gefügig gemacht, vergewaltigt und anschließend getötet worden. Im Beitrag ist die Rede davon, dass es sich bei den mutmaßlichen Tätern um eine „Gruppe afghanischer Drogendealer“ gehandelt habe. Die afghanische Staatsbürgerschaft sei – so die Zeitung – von der Polizei bestätigt worden. Deren Aufenthaltsstatus, Vorstrafen etc. werden unter der Überschrift „Das ist über die vier Tatverdächtigen bekannt“ dargestellt. Eine Leserin der Zeitung sieht durch die Berichterstattung mehrere presseethische Grundsätze verletzt. Sie erkennt eine Vorverurteilung der verdächtigen Personen. Zwar werde in der Unterzeile zur Überschrift von Tatverdächtigen geschrieben, doch suggeriere die Überschrift, dass es sich dabei um die Täter handele. Die Zeitung mache mit ihrem Artikel Stimmung gegen Personen mit Fluchthintergrund. Die Rechtsvertretung der Zeitung weist den Vorwurf der Vorverurteilung zurück. Er sei unbegründet. In dem Artikel würden die vier Tatverdächtigen bereits in der Unterzeile und mehrfach im folgenden Text als solche bezeichnet. Sie würden also gerade nicht als verurteilte Täter dargestellt. Der Vorwurf der Vorverurteilung sei daher völlig unverständlich.