Tausende Blüten in der Rentner-Werkstatt
Verteidiger: Mandant ein Kleinkrimineller mit künstlerischer Begabung
„Fast fünf Jahre Gefängnis für Geldfälscher“ – unter dieser Überschrift berichtet eine Regionalzeitung online über einen Strafprozess. Ein Rentner hatte in seiner Werkstatt tausende Dollarblüten in erstaunlich guter Qualität hergestellt. Die Zeitung schreibt, die Fälschungen hätten Normalbürger, nicht aber technische Geräte in Banken oder Wechselstuben täuschen können. Der Richter wird mit den Worten zitiert, nach der Beweisaufnahme könne kein Zweifel an der Täterschaft des Rentners bestehen. Dieser sei einschlägig vorbestraft und habe bereits eine siebenjährige Freiheitsstrafe abgesessen. Aus der Fälscherwerkstatt stammten – so die Zeitung weiter – 50.000 falsche US-Dollar, die der Mann für 12.000 Euro verkauft habe. Weitere 50.000 Dollar seien bei einer Razzia gefunden worden. Der Verteidiger des Angeklagten habe diesen als „Kleinkriminellen mit künstlerischer Begabung“ bezeichnet und eine Haftstrafe von maximal drei Jahren gefordert. Der Angeklagte wird mit vollem Namen, Alter und Wohnort genannt und als Rentner bezeichnet. Dem Artikel ist ein Foto beigestellt, das den Angeklagten und zwei Justizbeamte zeigt. Ein Leser der Zeitung sieht die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten durch die Nennung persönlicher Einzelheiten verletzt. Auch bei einer Verurteilung habe der Mann Persönlichkeitsrechte, die die Zeitung achten müsse. Nach Ansicht der Rechtsvertretung der Zeitung ist die Berichterstattung nicht zu beanstanden. Sie betreffe ein zeitgeschichtliches Ereignis, über das die Redaktion habe identifizierend berichten dürfen. Bei dem Abgebildeten handele es sich um einen einschlägig vorbestraften und begabten Wiederholungstäter im vorangeschrittenen Alter. Er sei kein jugendlicher Kleinkrimineller, auf den die Beschwerde vielleicht zutreffen könnte.